Gibt es BAföG auch im Ausland?

Damit jede und jeder einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen kann, gibt es das BAföG für alle, die grundsätzlich förderberechtigt sind, auch im Ausland.

Stand: Juli 2024

In welchem Umfang die Zeit fern von zu Hause gefördert werden kann, hängt vom Gastland und von der Art des Aufenthalts ab (rechtliche Grundlage sind § 5 und § 16 BAföG):

  • Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Fachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
  • Bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU gibt es in der Regel bis zu einem Jahr lang BAföG. Das schließt auch bis zu einjährige, in sich abgeschlossene Studiengänge in Drittstaaten ein.
  • Wer einen Austausch an einer Partnerhochschule macht, kann während der gesamten Zeit BAföG beziehen.
  • Finanzielle Unterstützung im Ausland gibt es grundsätzlich auch für Studierende während ihres Pflichtpraktikums. Hierfür muss das Praktikum, wenn es außerhalb der EU absolviert wird, mindestens zwölf Wochen dauern.
  • Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen sowie Fach- oder Fachoberschulen können unter Umständen während ihres Auslandsschuljahres BAföG bekommen.

Wer sich für einen Auslandsaufenthalt entscheidet, kann sich dank der finanziellen Förderung durch das BAföG ganz auf Studium oder Praktikum konzentrieren. Denn für die Zeit in der Ferne werden folgende Zuschläge gezahlt:

  • für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr,
  • für Reisekosten für Schülerinnen, Schüler und Studierende innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro,
  • für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung bei Studierenden (monatlich bis zur Höhe des Krankenversicherungszuschlags nach § 13a Abs. 1 BAföG i. V. m. § 5 Auslandszuschlagsverordnung),
  • für höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz vom jeweiligen Land abhängige Auslandszuschläge.

Frühzeitig den Antrag stellen

Der Antrag auf Auslands-BAföG muss beim zuständigen Auslandsamt gestellt werden. Welche Behörde für welchen Staat zuständig ist, erfahren Sie mithilfe der Weltkarte unten auf dieser Seite.

Ganz wichtig: Der Antrag auf Auslandsförderung sollte mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden. Das erleichtert es dem Auslandsamt, rechtzeitig über den Antrag zu entscheiden und den Auszubildenden frühzeitig Planungssicherheit zu geben. Dann steht einem erfolgreichen Studium oder Auslandsschuljahr und wertvollen Erfahrungen mit Land und Leuten nichts mehr im Weg!

Auf jeden Fall BAföG-Antrag stellen!

Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland führen dazu, dass auch etliche Schülerinnen, Schüler und Studierende BAföG-berechtigt sind, die im Inland keine Förderung erhalten, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist.

 

Welches Amt für Ausbildungsförderung für Ihr Reiseziel zuständig ist, erfahren Sie hier.

Formulare zur Antragstellung finden Sie hier.